Information zur Umsatzsteuersenkung für Flüssiggas (LPG)

Wärmeversorgung und Kochen sind die beiden vom Bundesfinanzministerium begünstigten Nutzungsarten. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass Flüssiggas (LPG) vom Versorgungsunternehmen per Tankwagen zum Endkunden transportiert wird.

NICHT begünstigt werden somit Flaschengas, Autogas und Treibgas.

Der Begriff „Wärmeversorgung“ ist hier nicht näher definiert. In Analogie zu § 1a Nr. 12 EnergieStG kann davon ausgegangen werden, dass Anwendungen erfasst sind, bei denen „das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme“ erfolgt.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

 

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Bei Lieferung von Flüssiggas im Tank gelten folgende Hinweise:

- Halten Sie mindestens 2 m Abstand zum Fahrer unserer Spedition oder bleiben Sie bei der Belieferung in Ihren Räumlichkeiten.
- Um Sie und den Fahrer vor einer eventuellen Ansteckung zu schützen, muss der Lieferschein nicht zwingend von Ihnen unterschrieben werden.
- Nach vollzogener Lieferung hinterlegt der Fahrer den Lieferschein in Ihrem Briefkasten.