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Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Flüssiggas und Erdgas bleibt bis zum 29. Februar 2024
Der Bundestag hat beschlossen, dass der abgesenkte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Flüssiggas und Erdgas noch bis zum 29. Februar 2024 gilt.
Ab dem 1. März 2024 greift dann wieder der herkömmliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
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