FAQ - Meistgestellte Fragen

Mit biogenem Flüssiggas/BioLPG können auch Sie gemeinsam mit 123-Flüssiggas ab sofort aktiv Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz beitragen.

Im Gegensatz zu fossilem/konventionellen Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische), wird biogenes Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen wie 

  • pflanzlichen Ölen, Biomasse und Glyzerin oder auch aus 
  • Abfallprodukten verschiedener Produktionsprozesse gewonnen.

Außerdem fällt Biopropan/biogenes Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Produktion von Biodiesel an.

Mit biogenem Flüssiggas können die CO2-Emissionen im Vergleich zu fossilen bzw. konventionellem Flüssiggas um bis zu 90 % reduziert werden.

Obwohl biogenes Flüssiggas aus erneuerbaren Quellen stammt, ist es chemisch gesehen identisch mit fossilem Flüssiggas und kann daher problemlos in allen vorhandenen oder neu geplanten Flüssiggas-Anlagen eingesetzt werden, ohne dass eine Änderung der Technik erforderlich ist.

Vor allem mit Blick in die Zukunft, kann sich der Umstieg auf biogenem Flüssiggas/BioLPG lohnen, da es als regenerativer Energieträger im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannt wird.

Wer also Bio-Flüssiggas zur Energieversorgung nutzt, muss nicht zwingend zusätzliche Technologien wie beispielsweise eine Solaranlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie einsetzen, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen.

Die von uns angebotenen Preise sind derzeit auf einem Mischungsverhältnis von 65 % biogenen Flüssiggas und 35 % fossilen Flüssiggases kalkuliert.

Wünschen Sie eine andere Konzentration von biogenem Flüssiggas?

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot über die von Ihnen gewünschte Alternative.

Die eingesetzten Rohstoffe lassen sich hierbei zu 100 % bis zum Ursprung zurückverfolgen. Die Mengen und die Qualität werden im sogenannten BioLPG-Register dokumentiert.

Dabei wird sichergestellt, dass das biogene Flüssiggas in Menge und Qualität erfasst und gebucht wird. Nachdem das biogene Flüssiggas an den Kunden ausgeliefert wurde, wird exakt die Menge Bio-Flüssiggas aus dem Bio LPG Register ausgebucht, die in den Kundentank eingefüllt wurde.

Diese Nachweisführung wird als Massenbilanzierung bezeichnet. Durch das BioLPG-Register wird sichergestellt, dass nicht mehr biogenes Flüssiggas ausgeliefert wird, als auch produziert wurde.

Nach erfolgter Lieferung an unsere Kunden wird genau diese Liefermenge aus dem BioLPG-Register ausgebucht. Mit dem BioLPG-Register stellen wir sicher, dass nicht mehr biogenes Flüssiggas ausgeliefert wird, als tatsächlich zur Verfügung steht.

Zur Dokumentation erhält jeder Kunde einen Mengen- und Qualitätsnachweis.

  • Wärmeversorgung und Kochen sind die beiden vom Bundesfinanzministerium begünstigten Nutzungsarten. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass Flüssiggas (LPG) vom Versorgungsunternehmen per Tankwagen zum Endkunden transportiert wird.

  • NICHT begünstigt werden somit Flaschengas, Autogas und Treibgas.

Der Begriff „Wärmeversorgung“ ist hier nicht näher definiert. In Analogie zu § 1a Nr. 12 EnergieStG kann davon ausgegangen werden, dass Anwendungen erfasst sind, bei denen „das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme“ erfolgt.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Flüssiggas ist ein Energieträger, der bei der Förderung von Erdgas und Erdöl als sogenanntes Begleitgas anfällt. In Raffinerien wird Flüssiggas bei der Rohölverarbeitung gewonnen.

Flüssiggas schont die Umwelt und lässt sich zum Beispiel mit Solaranlagen oder wasserführenden Kaminöfen kombinieren. Flüssiggas überzeugt durch geringe Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxiden sowie durch eine gute CO²-Bilanz. Zudem ist es nicht giftig und auch nicht wasserlöslich.

Zu den wichtigsten Eigenschaften von Flüssiggas gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung, sowie die einfache und sichere Lagerung in Tanks oder Flaschen. Dadurch ist es in Industrie, Landwirtschaft und im Haushalt vielfältig einsetzbar. Sie können mit Flüssiggas zum Beispiel die gesamte Wärmeversorgung Ihres Hauses sicherstellen oder auch Ihren Gasherd oder Ihren Grill damit betreiben. Dies macht Flüssiggas zu einer interessanten Alternative zu anderen Brennstoffen, gerade wenn Sie in ländlichen Regionen ohne Erdgasanschluss oder in Landschafts- oder Wasserschutzgebieten leben.

Flüssiggas verursacht 15 % weniger CO² bei Verbrennung als Heizöl und kann in Natur- und Wasserschutzgebieten eingesetzt werden, da bei der Verbrennung kaum Ruß und Feinstaub entstehen. Flüssiggas ist ein flexibler, vielseitiger, standortunabhängiger Energieträger, welcher sich mit Solaranlagen, wasserführenden Kaminöfen kombinieren lässt. Außerdem lässt es sich in innovativen Technologien wie BHKW`s oder Gaswärmepumpen einsetzen. In Kombination mit modernen Heiztechniken steht Flüssiggas für optimale Energieausnutzung und ökologisches Heizen. Für Flüssiggasanlagen wird kein Wohnraum benötigt. Anders als bei Heizöl kommt es nicht zu Geruchsbelästigungen

Über ein Logistik-Beteiligungsunternehmen, welches bundesweit tätig ist, gewährleisten wir Ihre Versorgung mit Flüssiggas nach DIN 51622

Unter dem Heizwert Hi versteht man diejenige Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung einer Mengeneinheit Brennstoff frei wird. Die Bezugstemperatur des Flüssiggases und seiner Verbrennungsgleichungen betragen 25 °C.

Das entstehende Wasser soll nach dem Verbrennen in gasförmigem Zustand vorliegen. Mit dem nach DIN 4701 errechneten Wärmebedarf kann der Jahresenergiebedarf unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsbedingungen errechnet werden.

Auf Basis dieser Werte und den zur Verfügung stehenden Behältergrößen ist die gewünschte Bevorratung festzulegen. Anzustreben ist eine Bevorratungsgröße von 70 – 100 % des Jahresenergiebedarfes.

Jahresanteilige Verbrauchsaufteilung

    Behälter-Typ Nennvolumen max. Inhalt (Füllgrad 85 %) Jahresenergiebedarf bis ca. 
    1,2 t 2.700 l 2.340 l 3.400 l
    2,1 t 4.850 l 4.120 l 5.900 l
    2,9 t 6.400 l 5.440 l 7.900 l

    Die Heizungskosten setzen sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

    • kapitalgebundene Kosten für Amortisation und Verzinsung des Kapitals 
    • Betriebskosten für Wartung, Bedienung und Nebenaggregate 
    • verbrauchsabhängige Kosten für Flüssiggas

    Für den sicheren Betrieb einer Flüssiggasanlage ist die regelmäßige Durchführung nachfolgender Prüfungen erforderlich, welche vom Betreiber der Anlage zu veranlassen sind.

    DIE ÄUSSERE PRÜFUNG (ÄP) des Flüssiggasbehälters (fällig alle 2 Jahre). Hier wird unter anderem der Zustand der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile (Armaturen), die Tankumgebung (Anfahrschutz, Bewuchs, o.ä.) und die Übereinstimmung der Behälterdaten mit den zugehörigen Dokumenten überprüft. Des Weiteren werden die Armaturen mittels eines Prüfsprays auf Dichtigkeit überprüft.

    DIE WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG des Flüssiggasbehälters nach §16 BetrSichV (fällig spätestens alle 10 Jahre). Diese Prüfung wird durch Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und befähigte Personen (bP) durchgeführt. Ziel der wiederkehrenden Prüfung ist es, eine Aussage darüber zu treffen, dass sich der Flüssiggasbehälter und seine Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsmäßigem Zustand befinden und erwarten lassen, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen TRF (Technische Regeln Flüssiggas) entsprechen. Die wiederkehrende Prüfung umfasst folgende Leistungen:

    • Äußere Prüfung (ÄP) des Behälters
    • Prüfung der Rohrleitung (bis zur Hauptabsperreinrichtung / bis max. 2 Verbraucher)
    • Sicherheitsventilprüfung
    • Einspeisemessung (ESM) oder Schallemissionsprüfung (SEP). Welches der beiden Prüfverfahren für den betreffenden Flüssiggasbehälter anzuwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Bauart, Betriebsweise und Prüfhistorie ab.
    • Terminabstimmung und Abnahme des Behälters mit der zugelassenen Überwachungsstelle – TÜV
    • Erstellung der Prüfbescheinigungen

    Wichtige Voraussetzungen für die Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung bei erdgedeckten Flüssiggastanks sind u.a. folgende Punkte:

    • Erdgedeckte Tanks sollten eine Überdeckung von mindestens 50 cm und höchstens 60 cm haben.
    • Ein tieferer Einbau erschwert die Nachisolation der Trageösen bzw. macht dies unter Umständen unmöglich.
    • Der Domschacht muss bis auf die Ebene des Füllstandanzeigers frei von Wasser, Erde, Sand oder Kies sein und darf nicht überbaut oder mit Beton ausgegossen sein.
    • Alle 10 bzw. 5 Jahre müssen Rohrleitungen, Armaturen und Gasverbrauchsgeräte durch einen Sachverständigen oder durch eine Fachfirma geprüft werden.

    Flüssiggas (Propan, Butan, und deren Gemisch) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas mit wahrnehmbaren Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit der Umgebungsluft zündfähig.

    Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann zu Verpuffungen oder Explosionen führen. Bei Störungen und Undichtheiten (z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch) sofort das Behälterabsperrventil unter der Armaturenhaube / unter dem Domschachtdeckel und die Hauptsperreinrichtung außerhalb oder unmittelbar nach Eintritt der Rohrleitungen das Gebäude schließen!

    BEI BETRIEBSSTÖRUNGEN:

    • FACHFIRMA RUFEN!

    IN NOTFÄLLEN:

    • FEUERWEHR (112)
    • POLIZEI (110)
    • UND GASLIEFERANTEN / VERSORGUNGSUNTERNEHMEN BENACHRICHTIGEN !

    BEI GASGERUCH IN GEBÄUDEN ZUSÄTZLICH:

    • FENSTER UND TÜREN ÖFFNEN!
    • KEINE ELEKTROSCHALTER BETÄTIGEN!
    • OFFENE FEUER LÖSCHEN!
    • NICHT TELEFONIEREN!
    • NICHT RAUCHEN! HAUS VERLASSEN!

    Der Eingriff Unbefugte ist durch Abschließen der Armaturenhaube / Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch Einzäunung zu unterbinden. Der Umgang mit offenem Feuer (z.B. Grillen) und das Rauchen sind in unmittelbarer Nähe des Behälters verboten. Der Bereich um den Behälter muss frei von Bewuchs (Bäume, Sträucher) gehalten werden. Der Bereich Zone 1 und 2 muss bei oberirdischer / halb – oberirdischer Aufstellung und bei erdgedeckten Behältern innerhalb des Domschachtes jederzeit von Zündquellen (Feuer, elektrische Anschlüsse oder Geräte) freigehalten werden. Die müssen während des Befüllvorganges von Zündquellen freigehalten werden und in Zone 2 befindliche Geräte oder sonstige Zündquellen müssen sicher außer Betrieb gesetzt sein. Innerhalb der Zone 1 oder 2 dürfen sich keine ungeschützten Kanaleinläufe, Schächte oder sonstige Öffnungen befinden. Der helle, die Sonneneinstrahlung reflektierende Anstrich muss sauber gehalten werden, damit der Behälter insbesondere im Sommer gegen Erwärmung wirksam geschützt ist. Ein 6 kg Feuerlöscher ist betriebsbereit zu halten und alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu prüfen. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstigen anlagenfremde Gegenstände gelagert werden, es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosiongeschützt ausgeführt sein.

    Erfahrungsgemäß geht man von einer Lebensdauer von mindestens 30 Jahren aus. Im Rahmen eines zu empfehlenden Wartungsvertrages wird die Betriebsperiode des Behälters jeweils um weitere 10 Jahre verlängert. Aufgrund der regelmäßig stattfindenden Sicherheitsprüfungen (alle 2 bzw. 10 Jahre) ist die Sicherheit für diese Prüfzeiträume gewährleistet.

    Sie können zwischen oberirdischen und unterirdischen Flüssiggasbehältern wählen, die es jeweils in 3 verschiedenen Größen (2.700 Liter, 4.800 Liter und 6.400 Liter) gibt.

    Folgende Hinweise und Tipps helfen dabei, das eigene Zuhause auch in der kalten Jahreszeit in einen wohlig warmen und behaglichen Ort zu verwandeln.

    • Regelmäßig: Heizung entlüften – Wasserdruck kontrollieren
    • Nachts bis 30 % sparen: automatische Nachtabsenkung oder montiertes Thermostat
    • Abends schön warm: Auskühlen der Räume tagsüber vermeiden
    • Eiskalte Wände: warme Wände strahlen mehr Wärme aus!
    • Heizkörper: leisten gute Arbeit, wenn sie freiliegen
    • Urlaub: Heizung runterregeln oder abstellen - es lohnt sich!

    Zwischen Eispalast und Hochofen - Wie Sie die richtige Temperatur finden
    Über Nacht senkt sich die Körpertemperatur und wir haben morgens ganz natürlich das Bedürfnis nach einer warmen Umgebung, zum Beispiel die eines vorgeheizten Badezimmers. Leider geht durch das Lüften nach dem Duschen die Energie eines auf 24 Grad regulierten Badezimmers schnell wieder verloren. Es gilt die Waage zu halten zwischen sich wohlfühlen und Energiehaushalt, wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

    • Wohlfühltemperatur: individuell als angenehm empfunden
    • Wohnzimmer: Werte um 20 Grad reichen aus
    • Badezimmer: Temperaturen immer niedrighalten
    • Schlafzimmer: tieferer Schlaf bei Werten unter 18 Grad möglich
    • Kleinkinder: Schlafzimmer von kleinen Kindern dürfen nicht unter 16 Grad abkühlen!
    • 6 % Energieersparnis: Jedes Grad weniger bringt’s

    Vom Winde verweht – Fenster auf oder zu?
    Es gibt die „Fenster-offen-Schläfer“ und die, die es immer geschlossen haben. Das muss ja nicht gleich in Streit ausarten aber es gibt dennoch ein paar Fälle, in denen mit einem gekippten Fenster Energie gespart oder im wahrsten Wortsinn zum Fenster hinausgeschmissen wird.

    • 300 € Kosten (pro Saison): durch ständig gekipptes Fenster
    • Hygrometer: Überblick wieviel Luftfeuchte Zuhause vorherrscht
    • Mehr als 65 % Luftfeuchtigkeit sind zu vermeiden
    • Weniger als 35 % Luftfeuchtigkeit sind zu gering und damit ungesund
    • Häufiges Lüften: bei hoher Ausdünstung (Sport,Kochen, Rauchen)
    • So wird gelüftet: Kurz das Fenster vollständig öffnen (Heizung ausschalten)