Tankprüfungen und weitere Dienstleistungen

Äußere Prüfung unterirdischer Flüssiggastank

84,90 €*

Produktinformationen "Äußere Prüfung unterirdischer Flüssiggastank"

Wieso? 

Um die Sicherheit eines Flüssiggastanks zu gewährleisten sind verschiedene Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. 

Wann? 

Die Äußere Prüfung ist alle zwei Jahre im Jahresverlauf fällig. 

Beispiel: Letzte Äußere Prüfung war am 07.04.2020, nächste Äußere Prüfung muss bis spätestens 31.12.2022 stattfinden.

Wie?

Nach Erhalt Ihres Auftrags werden Ihre Daten von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Das Prüfunternehmen wird sich mit Ihnen ca. 1 - 2 Wochen vor der Prüfung bezüglich der Terminvereinbarung in Verbindung setzen. 

Bitte achten Sie darauf, dass der Prüfer freien Zugang zum Gastank hat und dieser nicht durch z. B. Büsche um den Behälter oder ein verschlossenes Tor verhindert wird. 

Wer? 

Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person. Am Tag der Prüfung werden bis zu 30 Minuten für das Prüfverfahren benötigt. Die Flüssiggasanlage kann hierbei wie gewohnt in Betrieb bleiben. Sofern der Behälter frei zugänglich ist, müssen Sie nicht vor Ort sein. 

Was? 

  • Terminabstimmung (telefonisch)
  • Anfahrt einer befähigten Person des Subunternehmens 
  • Prüfung des äußeren Zustandes des Flüssiggasbehälters 
  • Prüfung der Ausrüstung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit 
  • Dichtheitsprüfung der Behälterarmaturen 
  • Einhaltung der Aufstellungsbedingung nach TRF 2021 
  • Ausstellung der Prüfaufzeichnung 

Gegebenenfalls notwendige Reparaturen werden Ihnen nach Durchführung der Prüfung von uns angeboten. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfung. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass im Zuge der Äußeren Prüfung Mehrkosten wie z.B. für Ausbesserung kleiner Lackschäden, Austausch Armaturenhaube oder Abdichtung Druckregler entstehen können.

Was wenn? 

Sollte die Zufahrt zum Tankstandort nicht möglich sein oder die Dienstleistung nicht vorgenommen werden können, so werden die Kosten für die entstandene Fehlfahrt in Rechnung gestellt.
Sollte der Behälter Teil einer Füllanlage sein, wenden Sie sich bitte an autogas@tega.de